DSGVO? Überwachung? – Die umfassende Wahrheit über den Datenschutz
Einleitung
Die neue europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) hat sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen in Europa für einige Fragen bezüglich des Umgangs mit Daten gesorgt. Diese strengen Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass die Privatsphäre aller geschützt wird, regeln auch den Datenschutz in Deutschland. Insbesondere im Hinblick auf Überwachungssysteme wie Kameras kommen Bedenken und Unsicherheiten auf, wie mit den gesammelten Daten umgegangen werden soll. Überwachungskameras sind mittlerweile für viele Privatpersonen ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit Zuhause auf die die Wenigsten verzichten möchten. Doch wie ist die Kamera anzubringen, damit eine Verletzung der Privatsphäre ausgeschlossen wird? Muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass eine Überwachung stattfindet? Falls ein Einbruch aufgezeichnet wird, dürfen die Videoaufzeichnungen zur Beweissicherung verwendet werden?
In diesem Beitrag erfährst Du, welche Regeln zu beachten sind, wenn Du eine Überwachungskamera in Deinem Zuhause einsetzen möchtest. Bitte beachte, dass dieser Beitrag KEINE Rechtsberatung darstellt!
Was Du in diesem Beitrag zum Thema Überwachungskamera und Datenschutz erfährst:
- Warum Du Dich zum Thema Datenschutz informieren solltest, wenn Du eine Überwachungskamera einrichten möchtest.
- Welche datenschutzrechtlichen Regelungen für Privatpersonen gelten in Deutschland?
- Was Du bei einer Überwachung mit intelligenten Systemen dringend beachten solltest.
- Warum eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) nicht verpflichtend ist, sich aber für Dich lohnen könnte.
- Welche „Datenschutz-Hilfsmittel“ benötigst Du für Deine Überwachungskamera?
- Mit welchen Konsequenzen ist bei Datenschutzverletzungen zu rechnen?
1. Warum Du Dich zum Thema Datenschutz informieren solltest, wenn Du eine Überwachungskamera einrichten möchtest.
Überwachungskameras sind sowohl im Privathaushalt als auch in gewerblichen Einrichtungen das Mittel der Wahl, wenn es um die Frage der Sicherheit geht. Durch Videoüberwachung können weitläufige Betriebsgelände, Innenräume oder auch der eigene Garten 24/7 und ohne einen großen Aufwand überwacht werden, sodass im Falle eines Einbruchs oder Vandalismus sofort reagiert werden kann. Hier gibt es jedoch einige wichtige Dinge zu beachten, denn der Schutz personenbezogener Daten hat auch bei der Videoüberwachung oberste Priorität. Bei einem unachtsamen Umgang mit den gesammelten Videoaufnahmen kann es leicht dazu kommen, dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt wird.2. Welche datenschutzrechtlichen Regelungen für Privatpersonen gelten in Deutschland?
⦁ Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die DSGVO ist ein Gesetz, das den Umgang und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der EU, einschließlich der Videoüberwachung, regelt. Für Privatpersonen ist besonders Art. 6 DSGVO relevant. Für die Videoüberwachung gilt, dass Du ein berechtigtes Interesse nachweisen solltest. Es ist Dir also erst erlaubt solche Aufnahmen zu machen, wenn dafür ein berechtigter Grund vorliegt. Der Schutz vor Einbrüchen, Diebstählen oder Vandalismus, ist grundsätzlich ein berechtigter Grund, wenn eine tatsächliche Gefahrenlage (z.B. Beschädigungen oder Ereignisse in der Vergangenheit) nachgewiesen werden können. Teilweise ist aber auch eine abstrakte Gefährdungslage (z.B. teure Geräte im Garten) ausreichend, um anerkannt zu werden. Ob ein berechtigter Grund vorliegt, ist immer in jedem Einzelfall im Vorfeld zu überprüfen.
Weiterhin gibt die DSGVO vor, dass Videoaufnahmen nach maximal 72 Stunden gelöscht werden müssen. Nur in begründeten Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Ermittlungen im Falle eines Einbruchs, dürfen die Aufnahmen länger als 72 Stunden aufbewahrt werden.
⦁ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Das BDSG ergänzt die DSGVO in Deutschland und enthält spezielle Regeln für die Videoüberwachung, insbesondere in §4 BDSG. Die Vorschrift erlaubt die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie dem Schutz von Leben, Gesundheit oder Eigentum. Für private Grundstücke gilt, dass Du lediglich Deine eigene Grundstücksfläche überwachen darfst, nicht jedoch angrenzende öffentliche oder fremde private Bereiche.
⦁ Abgrenzung privater und öffentlicher Bereich
Für den privaten Gebrauch sieht die DSGVO in Erwägungsgrund 18 eine Ausnahme für Tätigkeiten persönlicher und familiärer Natur vor. Das bedeutet, dass Du Dein eigenes Zuhause und das Grundstück überwachen darfst. Diese Überwachung muss jedoch im Einklang mit den Datenschutzgesetzen stehen und darf nicht veröffentlicht oder mit Dritten geteilt werden. Entscheidend ist, dass Deine Kamera nur Dein eigenes Grundstück überwacht. Öffentliche Wege oder das Grundstück der Nachbarn dürfen nicht von der Überwachungskamera erfasst werden. Andernfalls wäre es ein Verstoß gegen die DSGVO und BDSG.
3. Was Du bei einer Überwachung mit intelligenten Systemen dringend beachten solltest.
Intelligente Überwachungssysteme gehen über die traditionelle Videoüberwachung hinaus, indem sie fortschrittliche Technologien wie Gesichtserkennung, Bewegungserkennung und Kennzeichenerkennung einsetzen. Diese Systeme sind in der Lage, detaillierte Analysen durchzuführen und spezifische Ereignisse oder Personen zu identifizieren. Während sie viele praktische Vorteile bieten, stellen sie gleichzeitig erhebliche Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes dar.
Bei der Gesichtserkennung werden biometrische Daten, die als besonders sensibel gelten erfasst und analysiert. Laut Art. 9 DSGVO unterliegen biometrische Daten einem besonderen Schutz, da sie einzigartige Merkmale einer Person enthalten und somit deren Identifizierung ermöglichen. Die Nutzung solcher Technologien erfordert daher eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen oder muss durch gesetzliche Vorschriften gerechtfertigt sein. Systeme, die Autokennzeichen erfassen, verarbeiten ebenfalls personenbezogene Daten, da Autokennzeichen direkt einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
Wenn Du intelligente Systeme für Deine Überwachung nutzt, solltest Du besonders auf die folgenden Punkte achten:
Minimierung der Datenerhebung
- Sammle nur die Daten, die unbedingt notwendig sind. Verwende die Technologie gezielt und beschränke den Einsatz auf bestimmte Bereiche oder Zeiträume. Überwache beispielsweise nur Eingänge oder kritische Bereiche und nicht den gesamten Garten oder das Haus.
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Systeme
- Überprüfe regelmäßig die Konfiguration und den Betrieb der intelligenten Überwachungssysteme. Stelle sicher, dass alle Sicherheitsvorkehrungen aktuell sind und dass die Systeme keine übermäßigen Daten sammeln oder verarbeiten.
Transparente Kommunikation
- Informiere alle potenziell betroffenen Personen über den Einsatz intelligenter Technologien. Dies kann durch Hinweisschilder erfolgen, die auf die spezifischen Funktionen wie Gesichtserkennung oder Kennzeichenerkennung hinweisen. Außerdem sollte eine leicht zugängliche und verständliche Datenschutzerklärung bereitgestellt werden, aber dazu später mehr.
4. Warum eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) nicht verpflichtend ist, sich aber für Dich lohnen könnte.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist eine Vorabkontrolle vor der eigentlichen Verarbeitung der Überwachungsdaten. Mit der Überprüfung soll festgestellt werden, ob für Betroffene „besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten“ bestehen. Diese Risikoanalyse, die gemäß Art. 35 DSGVO in besonderen Fällen notwendig sein kann, zum Beispiel wenn die Videoüberwachung sehr umfangreich ist, ist kein einmaliger Vorgang. Falls sich neue Risiken ergeben oder sich das Überwachungsverfahren ändert, so muss auch die Datenschutz-Folgeabschätzung angepasst werden.
Bei der Nutzung von Technologien, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen könnten, solltest Du bereits zu Beginn versuchen datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist für die Überwachung des Privateigentums zwar nicht zwingend erforderlich, dennoch ist diese zu empfehlen, da in der Praxis oftmals datenschutzrelevante Aspekte übersehen werden.
5. Welche „Datenschutz-Hilfsmittel“ benötigst Du für Deine Überwachungskamera?
⦁ Hinweisschilder – „Achtung Videoüberwachung!“
Gemäß Art. 13 verlangt die DSGVO, dass betroffene Personen darüber informiert werden, dass sie überwacht werden. Dies gilt besonders für Technologien, die eine Gesichtserkennung beinhalten. Du als Betreiber der Überwachungskamera bist verpflichtet, auf die Überwachung durch geeignete Maßnahmen hinzuweisen. Du solltest klar herausstellen, dass es sich um eine Überwachung auf Deinem Grundstück handelt und welchem Zweck diese dient. Die Information zur Überwachung kann durch deutliche Hinweise, beispielsweise an der Haustür oder im Eingangsbereich, erfolgen.
Eine Einwilligung der Betroffenen muss freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverständlich sein (Art. 4 Nr. 11 DSGVO). In der Regel reicht ein gut wahrnehmbares Schild an der Kamera, sowie ein einfaches Schild mit einem Hinweis auf den überwachten Bereich aus. Bei der Beschilderung solltest Du beachten, dass diese DSGVO-konform ist und folgende Informationen enthält:
- Dein Name und Kontaktdaten
- Kontakt des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden)
- der Zweck und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
- berechtigter Grund bzw. Interessen für die Datenaufzeichnung
- Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
⦁ Datenschutzerklärung für Privatpersonen
Auch wenn es ungewöhnlich klingt, solltest Du auch als Privatperson, die eine Videoüberwachung betreibt, eine einfache Datenschutzerklärung bereithalten. Diese sollte Informationen über den
- Umfang der Datenverarbeitung,
- die Rechtsgrundlage,
- die Speicherdauer und
- die Rechte der Betroffenen enthalten.
⦁ Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Die Sicherheit der erhobenen Daten muss gewährleistet sein, daher solltest Du sicherstellen, dass die Aufnahmen nicht von unbefugten Personen eingesehen werden können (Art. 32 DSGVO). Bereits bei der Platzierung der Kamera kannst Du darauf achten, dass Du diese an einer schwer zugänglichen Stelle anbringst. Durch Passwortschutz, verschlüsselte Speicherung und physische Sicherheitsmaßnahmen wie abschließbare Gehäuse sollten die Daten zusätzlich geschützt werden. Lagere den Network Video Recorder (NVR), Digital Video Recorder (DVR) oder andere Speichergeräte in einem abschließbaren Tresor.
Einige Überwachungskameras verfügen über eine IK-Zertifizierung. Die IK10-Zertifizierung ist ein international anerkannter Standard, der den Grad des Schutzes eines Gehäuses gegen mechanische Stöße oder physische Einwirkungen beschreibt. Sie wird häufig bei Überwachungskameras verwendet, um die Widerstandsfähigkeit der Kamera gegen Vandalismus oder gewaltsame Einwirkungen zu bewerten. Die folgenden drei Modelle sind IK10 zertifiziert und somit vor Vandalismus sicher:
6. Mit welchen Konsequenzen ist bei Datenschutzverletzungen zu rechnen?
6. Mit welchen Konsequenzen ist bei Datenschutz-verletzungen zu rechnen?
Verstöße gegen die Datenschutzgesetze können zu hohen Bußgeldern führen, die nach Art. 83 DSGVO bemessen werden. Auch Du als Privatperson kannst belangt werden, wenn Du die Privatsphäre anderer verletzt. Betroffene Personen können Schadensersatz verlangen, wenn ihre Rechte durch unzulässige Videoüberwachung verletzt wurden (Art. 82 DSGVO). Dies kann auch zu zivilrechtlichen Auseinandersetzungen führen. Es ist also wichtig, die DSGVO einzuhalten.
Fazit
Der Einsatz von Überwachungskameras im privaten Bereich kann Deine Sicherheit erhöhen, muss aber stets im Einklang mit den Datenschutzgesetzen erfolgen. Durch die Beachtung der rechtlichen Vorgaben kannst Du Deine Rechte wahren und gleichzeitig die Privatsphäre anderer respektieren. Dieser Beitrag bietet KEINE Rechtsberatung, aber er gibt einen guten Überblick über das Thema Datenschutz in Deutschland im Zusammenhang mit der Überwachung zu Sicherheitszwecken durch Kameras.
Unabhängig davon, ob Du bereits eine Überwachungskamera Zuhause hast oder erst planst Dir eine zu kaufen, solltest Du Dir überlegen, ob eine juristische Fachberatung für Dich sinnvoll wäre. In jedem Fall solltest Du unbedingt darüber nachdenken Dir ein einfaches, aber effektives Datenschutzkonzept für die Überwachung Deines Zuhauses zu erstellen. Dieses kann Dir helfen, rechtliche Risiken zu minimieren. Halte beispielsweise schriftlich fest, warum eine Überwachung notwendig ist, welche Bereiche Du überwachst und wie Du die gesammelten Daten schützt. Diese Dokumentation hilft Dir, im Falle einer Nachfrage nachweisen zu können, dass Du alle Vorschriften einhältst.
Bedenke bitte auch, dass sich die Datenschutzgesetze stets weiterentwickeln. Prüfe also regelmäßig, ob Deine Maßnahmen noch der aktuellen Gesetzeslage entsprechen und ob Deine technischen Sicherheitsvorkehrungen den erforderlichen Stand vorweisen.
- Falls Du planst, Dir eine Überwachungskamera für den Außenbereich zuzulegen, empfehlen wir Dir unseren Beitrag »Überwachungskameras für den Außenbereich: Diese 5 Modelle überzeugen!« zu lesen. Hier haben wir die besten Überwachungskameras für Deine speziellen Bedürfnisse getestet.
FAQ
Häufig gestellte Fragen:- Darf ich meine Einfahrt überwachen? Ja, aber nur, wenn dabei keine öffentlichen Bereiche oder Nachbargrundstücke gefilmt werden.
- Was muss ich tun, wenn meine Kamera auch die Straße filmt? Du musst den Erfassungsbereich der Kamera einschränken oder eine andere Position wählen. Diese Option bieten mittlerweile viele Kameras.
- Wie informiere ich Besucher über meine Videoüberwachung? Stelle Hinweisschilder auf, die deutlich sichtbar sind.